Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Shorebreak Marketing (Shorebreak Marketing GbR, Schadeburgstr. 101 44627 Herne,
im folgenden "SM") ist die Online-Vermarktungsorganisation für Surfmedien. SM
ist spezialisiert auf die Vermarktung von Online-Werbeflächen und Vermittlung
von Internet-Werbung und e-Commerce-Geschäften sowie auf die Beratung von
Werbungtreibenden und Werbeträgern. SM übernimmt die Vermarktung von
Werbeflächen in Online-Diensten mit der Thematik Surfen/Wellenreiten, sofern
diese die inhaltlichen und redaktionellen Anforderungen von SM an Online-Dienste
erfüllen.
1. Werbeauftrag
1.1. "Werbeauftrag" i.S.d. vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"
abgekürzt) ist ein Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel
eines Werbungtreibenden oder sonstiger Interessenten als Auftraggeber (im
folgenden "AG" abgekürzt) in Informations- und Kommunikationsdiensten,
insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung des Werbemittels durch SM.
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die
nachfolgenden aufgezählten Listen, Tarife und Informationsübersichten von SM,
die einen wesentlichen und integralen Vertragsbestandteil bilden:
• allgemeine
Preisliste,
• Rabattstaffel,
• übersicht über Werbemittel und technische
Details.
1.2. Die Gültigkeit etwaiger AGB des AGs - die SM vor oder nach Vertragsschluss
vom AG übersandt oder sonst wie zur Verfügung gestellt werden oder auf die sich
der AG bezieht, - ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen oder SM
den anderen AGB nicht zugestimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere
führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung
anderer AGB seitens SM nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. SM
schließt, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarungen, einen Vertrag mit dem AG grundsätzlich nur auf Grundlage seiner
AGB.
1.3. SM ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. SM wird seine
Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Monat vorher, über die Änderung
unterrichten.
1.4. SM ist im Rahmen der Änderung der AGB insbesondere berechtigt: - im Falle
der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu
ergänzen oder zu ersetzen, - bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder
höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere
Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen
Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage
entspricht, sofern der Kunde durch die neue bzw. geänderte Bedingung nicht
schlechter steht als nach der ursprünglichen Bedingung.
2. Werbemittel
2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente
bestehen: - aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, - aus
einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG
genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs
oder eines Dritten liegen.
2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar
sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
2.3. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in
Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate
und -werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch SM möglich.
3. Verfügbarkeitsanfrage
Ein Interessent hat die Möglichkeit, eine Verfügbarkeitsanfrage zu stellen und
per E-Mail an SM zu senden. Die Anfrage wie auch die Antwort von SM stellen
grundsätzlich keinen Vertragsschluss dar, sondern dienen der Information des
Interessenten.
4. Vertragsschluss und Buchungskonditionen
4.1. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden pro einzelnem
Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln. Im Rahmen dieser Verträge
können feste Termine für einzelne Schaltungen vereinbart werden, es ist aber
auch möglich, die einzelnen Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abzuwickeln,
vgl. dazu Ziff. 5.
4.2. Ein Vertragschluss erfolgt i.d.R. unter folgenden Buchungskonditionen;
Abweichungen können im Einzelfall mit SM schriftlich vereinbart werden:
• Buchungsschluss ist 3 bzw. 5 Werktage (bei Sonderwerbeformen) bis 14:00 Uhr
vor Erscheinen des Werbemittels; zur Bereitstellung des Werbemittels vgl. Ziff.
10.
4.3. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der durch den SM-Adserver
ermittelten Werte.
4.4. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der
Vertrag grundsätzlich nur zustande durch:
• das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den AG entweder durch
Zusendung oder Faxen des ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars,
eines eigenständig formulierten und unterzeichneten Auftragstextes oder durch
E-Mail,
• und die Annahme des Auftrages von SM durch schriftliche Auftragsbestätigung,
E-Mail oder durch die Online erfolgende Verbreitung der Werbung. Mündliche oder
fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich.
4.5. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit
der Werbeagentur selbst zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner von SM nach
diesen AGB. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich
bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen. SM ist berechtigt,
von der Werbeagentur den Mandatsnachweis im Original zu verlangen und auch sich
den Status als Agentur nachweisen zu lassen.
4.6. Verträge über die Schaltung von Werbemitteln von Privatpersonen werden
nicht abgeschlossen.
5. Abwicklungsfrist
Soweit ein Vertrag über eine Anzahl von Werbemitteln geschlossen wird, sind
diese innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß zur Veröffentlichung
abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages das Recht zum Abruf einzelner
Werbemittel eingeräumt, so ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel
innerhalb der in S. 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wurde. Wird
die Einjahresfrist von S. 1 oder S. 2 nicht eingehalten, so ist der AG
verpflichtet, SM den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten, vorbehaltlich weiterer
Rechtspflichten, s. Ziff. 16.6.
6. Terminverschiebung
Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Insertionszeitpunktes ist nur
möglich bis fünf Werktage bis 14:00 Uhr vor dem zunächst vereinbarten
Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten. Für den
neuen Insertionszeitpunkt gelten die jeweiligen aktuellen Konditionen und
Preise, die im Internet veröffentlicht sind, vgl. Ziff. 15.
7. Auftragserweiterung
Im Rahmen von Verträgen über Werbemittel ist der AG berechtigt, innerhalb der
vereinbarten bzw. der in Ziff. 5 genannten Frist und unter dem Vorbehalt
vorhandener Kapazitäten, auch über die im jeweiligen Vertrag genannte Menge
hinaus, weitere Werbemittel abzurufen. Die Auftragserweiterung hat ebenfalls
schriftlich i.S.v. Ziff. 4. zu erfolgen. Eine mögliche Auftragserweiterung wird
SM mit einer "Dispositionsbestätigung" bestätigen.
8. Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich bis spätestens fünf Werktage vor
dem vereinbarten Erscheinen der Insertion. Die Stornierung bedarf der
Schriftform und kann erfolgen durch Zusendung bzw. Faxen eines eigenständig
formulierten und unterzeichneten Stornierungstextes oder per E-Mail. Eine
fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.
9. Insertionszeitraum, Platzierungsangaben sowie Rotation
9.1. Der Insertionszeitraum bestimmt sich individuell nach den gebuchten
Kontakten oder nach dem gebuchten Zeitraum und den gebuchten Kontakten.
9.2. Hat der AG keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel auf der von ihm
gebuchten Website geäußert, ist die schriftliche Bestätigung - oder die Online
erfolgte Verbreitung des Werbemittels - mit dem im Auftrag angegebenen Umfang
maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom AG und SM einvernehmlich
vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet SM nach billigem Ermessen
unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des AGs. Ein Anspruch auf
eine Platzierung des Werbemittels in einer bestimmten Position auf der
jeweiligen Internet-Seite besteht nicht.
9.3. Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, lässt SM diese
standardmäßig rotieren, es sei denn der AG hat SM in einem Motivplan aufgegeben,
wann welches Werbemittel zu schalten ist.
10. Bereitstellung des Werbemittels
10.1. Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und
geeigneter Werbemittel (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne) in der
endgültigen digitalen Form bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten
ersten Schaltungstermin bis 14:00 Uhr an SM per E-Mail an die Adresse: support@shorebreak-marketing.com.
Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von fünf Werktagen, ebenfalls bis 14:00
Uhr an die zuvor genannte E-Mail-Adresse.
10.2. Sind die Dateien auf dem Server des AGs oder eines Dritten abgespeichert,
teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL des
zu schaltenden Werbemittels mit.
10.3. Etwaige Abweichungen sind mit SM unverzüglich schriftlich abzustimmen. Das
Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genannten Online-Adressen, auf
die das Werbemittel verweisen soll.
10.4. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert SM Ersatz an.
Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder
nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des
Werbemittels, insbesondere nicht für das Erreichen der gebuchten Adviews
übernommen.
10.5. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austauschen
oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abweichen, wird SM
prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten
Insertionstermines noch vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall,
verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.
10.6. Die Anzahl der gelieferten - oder durch Mitteilung der URL zur Verfügung
gestellten - Werbemittel bzw. der Motivtauschanfragen, muss zur gebuchten
Medialeistung (Adviews) in einem angemessenen Verhältnis unter Berücksichtigung
der Branchenüblichkeit stehen; die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit obliegt
SM. SM wird den AG informieren, wenn und soweit eine Unverhältnismäßigkeit
festzustellen ist.
10.7. SM übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer Materialien
keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den AG zurückzuliefern.
SM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt
zu archivieren.
10.8. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter
oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel nicht
durchgeführt werden kann und SM trotz angemessener Bemühungen keine
Ersatzbuchung eines Dritten beibringen kann, ist der AG zur Zahlung einer
Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
11. Ablehnungsbefugnis, Zurückziehen sowie Unterbrechung der
Werbemittelschaltung
11.1. SM behält sich vor, vom AG zum Zwecke der Werbeschaltung überlassene
Werbemittel - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses über
mehrere Werbemittel - wegen des Inhalts, der Herkunft, ihrer Form, der
technischen Qualität oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen und
zurückzuweisen. Gleiches gilt, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die
verlinkt wird, gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder
deren Schaltung für SM oder die Unternehmen, deren Werbeflächen SM vermarktet,
unzumutbar ist.
11.2. Die Zurückweisung wird dem AG mitgeteilt. Der AG ist in diesen Fällen
berechtigt, SM eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder
der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit
entstehenden Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch SM in Rechnung
gestellt werden, die Entscheidung darüber obliegt SM.
11.3. Geht dieser Ersatz bzw. die neue Adresse, nicht mehr rechtzeitig - d.h.
nicht mehr innerhalb der in Ziff. 10.1. genannten Fristen - für die Einhaltung
des ursprünglich vereinbarten Insertionstermines bei SM ein, behält SM den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des
Werbemittels nicht erfolgt.
11.4. SM ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels vorübergehend zu
unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der
Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist.
Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder
einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist
offensichtlich unbegründet. Der AG wird über die Sperrung unterrichtet und hat
die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren
Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. SM kann dem AG anbieten, das
Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen Hyperlink
auf eine andere Website zu ersetzen unter Wahrung der Fristen gem. Ziff. 10.1..
Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch SM in
Rechnung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt SM. Die Sperrung ist
aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
11.5. SM ist insbesondere berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel
gänzlich zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unabgesprochene änderungen der
Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der
Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem
Fall steht dem AG keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei SM seinen
vereinbarten Vergütungsanspruch behält.
11.6. SM ist ferner berechtigt, ein Werbemittel - sei es bereits veröffentlicht
oder nicht - auch nachträglich noch zurückzuziehen bzw. seine Schaltung
abzulehnen, wenn der Vermarktungspartner, auf dessen Webpage die Schaltung
erfolgt ist bzw. erfolgen soll, der Veröffentlichung gegenüber SM widerspricht.
In diesem Fall hat SM keinen Anspruch auf Vergütung und der AG ist berechtigt,
von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers,
insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.
12. Rechteeinräumung und -gewährleistung, Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
12.1. Der AG überträgt SM sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien
aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank,
und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des
Auftrages erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung
mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der
Online-Medien.
12.2. SM kann an den eingeräumten Rechten die für die vereinbarte Werbeschaltung
erforderlichen Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einräumen, sowie die
eingeräumten Rechte auf Dritte übertragen.
12.3. Der AG garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen
Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.
12.4. Der AG gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels
erforderlichen Rechte besitzt. Der AG stellt SM auf erstes Anfordern von allen
Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher,
strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen
entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der
notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der AG ist
verpflichtet, SM nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. SM wird den AG über die
Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter informieren.
13. Gewährleistung und Haftung
13.1. SM gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem
jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des
Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist
jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit
eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein
Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor,
wenn er hervorgerufen wird:
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder
• wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck
nicht wesentlich beeinträchtigt oder
• durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich
Leitungs- und/oder Stromausfall) von SM oder anderer Betreiber oder - durch
Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte
Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder
• durch einen Ausfall des von SM genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24
Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
13.2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder
Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der Kommunikationswege vom AG zu den
Servern von SM bzw. der Server der Unternehmen, deren Werbeflächen SM
vermarktet, entstehen.
13.3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als
10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird SM versuchen,
den Ausfall an Medialeistung (Adviews) nachzuliefern oder die Zeit der Insertion
zu verlängern, sofern dies den Interessen des AGs nicht zuwiderläuft. Im Falle
des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten
Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die
Zahlungspflicht des AGs für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw.
durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
13.4. Soweit SM dies gewährleistet, hat der AG bei ungenügender
Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Verlängerung des
Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, sofern dies
den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Bei Fehlschlagen oder
Unzumutbarkeit der Verlängerung des Insertionszeitraumes bzw. der Schaltung
eines Ersatzwerbemittels hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil, der noch nicht
erbrachten Medialeistung; im übrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
13.5. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt SM nicht die Gefahr des
Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung
und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des
Werbemittels auf einem der Server von SM.
13.6. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von SM liegen, sondern durch
den Server eines Dritten ausgeliefert werden (sog. Redirect-Verfahren) und der
AG insoweit, wie unter Ziff. 10.2. beschrieben, SM das Werbemittel über
Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des AGs bzw. des Dritten
bereitstellt, übernimmt SM keine Gewährleistung und keine Haftung für die
Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus
ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und
Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit.
13.7. SM wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellst
möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in
angemessener Frist zu beseitigen. SM wird sich bemühen, den Service über das Web
stets zugänglich zu halten.
13.8. SM steht für die Verfügbarkeit seiner Server insoweit ein, als die
Nichtverfügbarkeit und damit die Arbeiten und Ausfallzeiten auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten von SM beruhen. Dies gilt nicht für den Fall,
dass die Nichtverfügbarkeit auf höherer Gewalt beruht, von SM nicht zu vertreten
ist oder die Arbeiten lediglich im Interesse des AGs erfolgen.
13.9. SM und der Dienstanbieter schließen im übrigen ausdrücklich jede
Gewährleistung aus.
13.10. SM ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw.
Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität
und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder
ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung.
13.11. SM leistet nur Schadensersatz • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft;
• in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder
aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss
vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen,
zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber
Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit,
bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende
Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in
derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden
begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt
wurde, haftet SM höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die SM für die Schaltung
des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte.
13.12. Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
hiervon unberührt.
13.13. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt werden,
soweit sie von SM gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
13.14. SM übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine
Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der
Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und
Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
13.15. Ziff. 13.14. gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den
Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene
Schäden nicht gestatten.
13.16. Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die SM durch die
missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch
entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht
nachkommt. Der AG stellt SM von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter
auf erstes Anfordern frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den AG
bzw. auf Grund der vom AG erstellten Inhalte geltend machen, einschließlich
angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der
AG, SM bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
13.17. Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organschaftlich
oder vertraglich bestimmten Vertreter von SM sowie auf ihre Erfüllungsgehilfen.
13.18. Soweit SM zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat SM den AG so zu
stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (sog. negatives
Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
14. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der AG das geschaltete Werbemittel
unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich
zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen
Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer
Entdeckung. Unterlässt der AG die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des
Werbemittels als genehmigt.
15. Vergütung und Preisliste
15.1. Die Vergütung der Leistung von SM richtet sich grundsätzlich nach der im
Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preistabelle und Rabattstaffel
sowie dem Skonto, die jeweils im Internet veröffentlicht sind und auf Anfrage
kostenlos zugesandt werden. SM behält sich eine jederzeitige Änderung der
Preise, Rabatte und des Skontos vor. SM wird seine Kunden rechtzeitig, d.h.
mindestens 1 Monat vorab über die entsprechenden Änderungen unterrichten.
15.2. Wird ein Auftrag mit festen Insertionsterminen erteilt, so sind die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Internet veröffentlichten Listen und
Tabellen, wie in Ziff. 15.1. beschrieben, maßgeblich. Soweit ein Vertrag über
eine Anzahl von Werbemitteln abgeschlossen wird, die erst in der Zukunft unter
Wahrung der Voraussetzungen in Ziff. 5. einzeln abgerufen und abgewickelt
werden, so sind jeweils die zum Zeitpunkt der Schaltung geltenden Listen und
Tabellen, wie in Ziff. 15.1. beschrieben, maßgeblich.
15.3. Im Falle einer Preiserhöhung, unter den Bedingungen, wie in Ziff. 15.2, S.
2 beschrieben, steht dem AG ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht ist
innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
auszuüben.
15.4. Rabatte bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preis- und Rabattliste,
vgl. Ziff. 16.
15.5. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preislisten von SM zu halten.
16. Rabatte
16.1. Rabatte werden nur auf die reinen Media-Schaltungen gewährt; anfallende
Sonderkosten, z.B. bei Änderungen des Werbemittels, sind davon ausgenommen.
16.2. Die Rabattgewährung erfolgt durch Gutschrift in entsprechender Höhe. Eine
Barauszahlung erfolgt nur, wenn nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten
keine weiteren Aufträge an SM erteilt werden.
16.3. Werbeagenturen und Werbemittler erhalten eine Agenturvergütung i.H.v. 15 %
des Auftragswertes nach allen Abzügen und ausschließlich MwSt. vorbehaltlich
vollständigem Zahlungseingang bei SM.
16.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die SM nicht zu vertreten
hat oder übt der AG sein Recht aus Ziff. 15.3. aus, so hat der AG, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt an SM zu erstatten.
17. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind am Erscheinungstag des Werbemittels fällig.
Bankverbindung: Herner Sparkasse
BLZ 432 500 30
Konto-Nr.: 3312907
18. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet.
SM kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur
Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung
verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AGs
berechtigen SM, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer
Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von
der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
19. Außerordentliche Kündigung
SM ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann
berechtigt, wenn
• der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen
ist,
• der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die
Ziel-URL eigenmächtig geändert hat
• der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser
AGB verstößt,
• der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das
Angebot von SM zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt.
Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann SM mit sofortiger Wirkung die
Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen
Kündigung seitens SM, hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich
nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte Schaltung des oder
der Werbemittel errechnet, an SM zu erstatten.
20. Datenschutz
20.1. Der AG wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG),
Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie
sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im
Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von SM, insbesondere die der
Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten
ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und
genutzt werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in
eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und
Vergütung.
20.2. SM ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des AGs bzw. des
Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der
Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen,
soweit dies erforderlich ist, um dem AG die Schaltung und die Inanspruchnahme
der Leistungen von SM zu ermöglichen und um eine Abrechung vornehmen zu können.
Ferner ist SM berechtigt, auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit
zuzugreifen. SM gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.
20.3. Der AG kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten persönlichen
Daten, unentgeltlich bei SM einsehen. Dazu kann der AG schriftlich eine Anfrage
an SM stellen.
20.4. SM verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TDDSG, MDStV, BDSG sowie
der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Nutzungsverhältnis
bekannt werdenden Daten des AGs, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten
Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke dieser AGB zu verwenden, das
Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten,
soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
20.5. Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die AG von Interesse
ist und verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene
insbesondere statistische Daten über die Nutzung der Online-Leistungen von SM
festgehalten. Dazu werden Umfragen durchgeführt und Daten und Informationen aus
Server-Protokolldateien auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für
Statistiken und Analysen genutzt.
20.6. Im Bemühen, das Angebot noch effektiver zu gestalten, ist der AG damit
einverstanden, dass SM als Teilnehmer bei führenden Marktforschungsvorhaben
Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf Produktebene an die durchführende
Unternehmung zur Veröffentlichung übermittelt, sofern diese die ausschließliche
Verwendung der Daten zu werbestatistischen Zwecken garantiert.
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
21.1. Erfüllungsort ist der Sitz von SM, also Herne.
21.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand der Sitz von SM, also Herne. Soweit Ansprüche von SM nicht im
Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
21.3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des AGs, im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist
als Gerichtsstand der Sitz von SM vereinbart.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen
AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen.
Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung per Telefax
oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend.
22.2. änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich änderungen dieser
Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
22.3. Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den
Preistabellen, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien sowie dem Skonto vor.
22.4. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht
die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der
ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl.
ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Fassung: 16.03.2008

